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AGB

§ 1 Geltung der Bedingung

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Florist-Fachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Werden schriftliche Angebote vom Florist-Fachgeschäft abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Preise

1. Die Preise des Florist-Fachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.

2. Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier Monate, bleibt eine Preisanpassung durch das Florist-Fachgeschäft entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen, Pflanzen oder Artikel Gegenstand des Vertrages sind. Das Florist-Fachgeschäft informiert den Kunden spätestens 10 Tage vor Leistungserbringung über eine etwaige Preiserhöhung.

3. Erhöht sich der Preis im Fall des Abs. 2 gegenüber dem Zeitpunkt der Bestellung um mehr als 15 %, ist der Kunde berechtigt, binnen drei Tagen nach Empfang der Information über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten

 

§ 4 Fälligkeit

1. Die Lieferungen des Florist-Fachgeschäfts sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

2. Das Florist-Fachgeschäft ist berechtigt, in angemessener Höhe – bis höchstens 75 % des Auftragswertes – Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. In diesem Fall werden die Vorschüsse in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt und beziffert.

 

§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung

1. Vorausbestellte Ware ist vom Florist-Fachgeschäft am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.

2. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.

3. Das Florist-Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Florist-Fachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.

2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Das Florist-Fachgeschäft kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Florist-Fachgeschäftes, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.

3. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldaus-zahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.

4. Von den Florist-Fachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porösität Wasser aufnehmen, sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Das Florist-Fachgeschäft haftet für Schäden, die aus den Keramiken austretendes Wasser entstehen nur nach Maßgabe von Absatz 6.

5. Das Florist-Fachgeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.

6. Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Florist-Fachgeschäftes wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

 

§ 7 Leih- oder mietweise Überlassung von Gegenständen

1. Sämtliche von dem Florist-Fachgeschäft anlässlich der gebuchten Veranstaltung angelieferten Gegenstände – mit Ausnahme der zum Verbleib beim Kunden bestimmten Pflanzen und Artikel – stehen und bleiben im Eigentum des Florist-Fachgeschäfts und werden nur leih-oder mietweise überlassen.

2. Sind Gegenstände mietweise – also entgeltlich – überlassen, so wird der jeweilige Mietpreis in der Auftragsbestätigung genannt.

3. Miet- und leihweise überlassene Gegenstände (z.B. Vasen, Gläser, Kerzenleuchter, sonstige Dekorationsgegenstände) hat der Kunde stets pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) bzw. in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigung) zu leisten.

4. Das Florist-Fachgeschäft ist berechtigt, für die Dauer der Überlassung eine angemessene unverzinsliche Kaution zu verlangen. Auf Verlangen des Fach-Floristen hat der Kunde oder eine seinerseits hierzu bestimmte und berechtigte Person den Erhalt der zur vorübergehenden Nutzung bestimmten Gegenständen nach Art und Menge zu quittieren.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Florist-Fachgeschäftes.

 

§ 9 Kündigung/ Stornierung

1. Der Kunde ist jederzeit zur Kündigung bzw. Stornierung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bzw. Stornierung bedarf der Schriftform. Über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

2. Kündigt bzw. storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass es hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, der von dem Florist-Fachgeschäft zu vertreten ist, so hat das Florist-Fachgeschäft Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

    • Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung 
    • Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung 
    • Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung 
    • Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung 
    • Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt: 90 % der vereinbarten Vergütung

3. Der Anspruch des Florist-Fachgeschäfts auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

4. Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass dem Florist-Fachgeschäft durch die Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist.

5. Die Abs. 1 bis 4 gelten für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch das Florist-Fachgeschäft oder den Fall des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen entsprechend.

 

§ 10 Geltungserhaltende Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.